Schaltung? Automatik? Ganz einfach: Beides!!
26. April 20212G-Regel seit 24.11.21
29. November 2021NEWS! 3G nun auch bei uns!
In der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) werden nun auch Fahrschulen zur Einhaltung der 3G-Regel verpflichtet.
Für Euch & uns bedeutet das konkret:
- Fahrstunden sind nur noch unter 3G möglich.
- Persönliche Beratungsgespräche in den Filialen Pfaffenhofen und Petershausen bitte vorher telefonisch / per WhatsApp oder Email vereinbaren. Ein Einlass ins Büro ist nur nach der 3G-Regel möglich. Gerne bieten wir auch Beratungsgespräche per Telefon / WA / Zoom an.
Die 3G-Regel wird erfüllt unter Vorlage
- eines aktuellen Schülerausweises oder Nachweis der Schule über das aktuelle Schuljahr.
- eines Nachweises über einen vollständigen Impfschutz.
- eines Genesenenzertifikates.
- eines aktuellen negativen Testnachweis (PCR-Test, max. 48 Std. alt oder Antigen-Schnelltest, max. 24 Std. alt).
Du hast noch offene Fragen? Dann her damit! Unser Team im Büro beantwortet sie Dir gerne.
Euer Team der Fahrschule Fleischmann
Auszug aus der 14. BayIfSMV: „Überschreitet im Gebietsbereich einer Kreisverwaltungsbehörde die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 35, so darf im Hinblick auf geschlossene Räume der Zugang zu (..) Fahrschulen (..) nur durch solche Personen erfolgen, die im Sinne des § 2 Nr. 2, 4, 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) geimpft, genesen oder getestet sind.“
sowie
„Getesteten Personen stehen gleich: (..) Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.“