3G-Regel ab sofort auch in der Fahrschule

Schaltung? Automatik? Ganz einfach: Beides!!
26. April 2021
2G-Regel seit 24.11.21
29. November 2021
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NEWS! 3G nun auch bei uns!

In der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) werden nun auch Fahrschulen zur Einhaltung der 3G-Regel verpflichtet.

Für Euch & uns bedeutet das konkret:

  • Fahrstunden sind nur noch unter 3G möglich.
  • Persönliche Beratungsgespräche in den Filialen Pfaffenhofen und Petershausen bitte vorher telefonisch / per WhatsApp oder Email vereinbaren. Ein Einlass ins Büro ist nur nach der 3G-Regel möglich. Gerne bieten wir auch Beratungsgespräche per Telefon / WA / Zoom an.

 

Die 3G-Regel wird erfüllt unter Vorlage

  • eines aktuellen Schülerausweises oder Nachweis der Schule über das aktuelle Schuljahr.
  • eines Nachweises über einen vollständigen Impfschutz.
  • eines Genesenenzertifikates.
  • eines aktuellen negativen Testnachweis (PCR-Test, max. 48 Std. alt oder Antigen-Schnelltest, max. 24 Std. alt).

Du hast noch offene Fragen? Dann her damit! Unser Team im Büro beantwortet sie Dir gerne.

Euer Team der Fahrschule Fleischmann

 

 

Auszug aus der 14. BayIfSMV: „Überschreitet im Gebietsbereich einer Kreisverwaltungsbehörde die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 35, so darf im Hinblick auf geschlossene Räume der Zugang zu (..) Fahrschulen (..) nur durch solche Personen erfolgen, die im Sinne des § 2 Nr. 2, 4, 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) geimpft, genesen oder getestet sind.“

sowie

„Getesteten Personen stehen gleich: (..) Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.“