In der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) werden nun auch Fahrschulen zur Einhaltung der 3G-Regel verpflichtet.
Für Euch & uns bedeutet das konkret:
Die 3G-Regel wird erfüllt unter Vorlage
Du hast noch offene Fragen? Dann her damit! Unser Team im Büro beantwortet sie Dir gerne.
Euer Team der Fahrschule Fleischmann
Auszug aus der 14. BayIfSMV: „Überschreitet im Gebietsbereich einer Kreisverwaltungsbehörde die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 35, so darf im Hinblick auf geschlossene Räume der Zugang zu (..) Fahrschulen (..) nur durch solche Personen erfolgen, die im Sinne des § 2 Nr. 2, 4, 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) geimpft, genesen oder getestet sind.“
sowie
„Getesteten Personen stehen gleich: (..) Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.“