Drohnenführerschein

Ab dem 31.12.2020 wird es in Deutschland aufgrund der Anwendung der EU-Drohnenverordnungen nicht mehr nur einen einzigen Drohnenführerschein (offizielle Bezeichnung "Kenntnisnachweis") geben. Diese Qualifikation war nach deutschem Recht für den Betrieb aller Drohnen > 2kg verpflichtend. Die neue Regelung der EU-Drohnenführerscheine ist nun etwas risikogerechter, aber auch deutlich komplizierter geworden

Rechtliche Grundlagen für den Drohnenführerschein

Das neue EU-Recht unterteilt Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in drei Kategorien. Je nach Kategorie unterscheiden sich die Qualifikationsanforderungen an den Piloten („Art des Drohnenführerscheins“) und der administrative Aufwand für eine Betriebsgenehmigung deutlich:

Empfehlen können wir die Seite „drohnen.de“, die sehr ausführlich über das Thema berichtet und vor allem auch aktuell ist.